Konkrete Gefahren bei verwesten Leichenfunden
Gesundheitliche Gefahren stark verwester Leichenfunde in Wohnungen
Der Begriff „Leichengift“ stammt aus früheren Vorstellungen. Aus heutiger Sicht handelt es sich vor allem um Abbauprodukte wie Cadaverin und Putrescin, die stark riechen, aber nicht als akut tödliche Gifte gelten. Gefährlich sind vielmehr Keime, mögliche Gase (z. B. H₂S, Ammoniak) und daraus entstehender Schädlings-/Schimmelbefall. Deshalb braucht es eine fachgerechte Sanierung statt „nur Lüften & Wischen“.
Einsatztermin und Umfang stimmen wir persönlich ab.
Nikolas Hartdegen und unsere ArbeitsweiseGibt es das sogenannte „Leichengift“ wirklich?
Der Begriff „Leichengift“ stammt aus früheren Vorstellungen. Aus heutiger Sicht handelt es sich vor allem um Abbauprodukte wie Cadaverin und Putrescin, die stark riechen, aber nicht als akut tödliche Gifte gelten. Gefährlich sind vielmehr Keime, mögliche Gase (z. B. H₂S, Ammoniak) und daraus entstehender Schädlings-/Schimmelbefall. Deshalb braucht es eine fachgerechte Sanierung statt „nur Lüften & Wischen“.
Direkt darunter: die wichtigsten Risiken auf einen Blick – kompakt als Karten.
Kurz erklärt
Risiken bei Leichenfund in Wohnungen – auf einen Blick
Infektionsrisiken
Erhöhtes Keimaufkommen durch Bakterien, Viren & Pilze – besonders bei längerer Liegezeit.
- Kontakt mit Flüssigkeiten/Gewebe strikt vermeiden.
- PSA zwingend: Handschuhe & Atemschutz.
- Flächensanierung statt „nur wischen“.
Toxische Gase (H₂S, NH₃)
Reizend bis toxisch in höherer Konzentration; Lüften allein reicht oft nicht.
- Typisch: intensiver Verwesungsgeruch.
- Gefahr von Schleimhaut-/Atemwegsreizungen.
- Geruchsneutralisation fachgerecht durchführen.
Abbauprodukte („Leichengifte“)
Cadaverin/Putrescin riechen stark, sind i. d. R. nicht akut tödlich.
- Moleküle/Gerüche haften in Oberflächen.
- Sanierung statt Duftüberdeckung.
- Bakterielle Toxine nur bei Wundkontakt relevant.
Schädlings- & Schimmelbefall
Fliegen/Maden & Schimmel verbreiten Keime und können Bausubstanz schädigen.
- Schnelle Eiablage – Larven nach wenigen Tagen.
- Keimverschleppung über Insekten möglich.
- Trocknung, Desinfektion, fachgerechte Entsorgung.

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Warum die Beauftragung eines Fachbetriebs unverzichtbar ist
Ein verwester Leichenfundort stellt ein komplexes Gefahrenpotenzial dar: von infektiösen Keimen über toxische Gase bis hin zu Schädlingen und tiefsitzenden Geruchs- sowie Bauschäden. Diese Risiken lassen sich weder mit haushaltsüblichen Mitteln noch mit oberflächlicher Reinigung beseitigen. Hier sind Spezialkenntnisse, geprüfte Desinfektionsverfahren und rechtssichere Abläufe erforderlich.
- Gesundheitlicher Schutz: Nur Fachfirmen können einschätzen, welche Infektionsgefahren bestehen und wie sie zuverlässig auszuschalten sind.
- Rechts- & Arbeitsschutz: Tätigkeiten am Leichenfundort unterliegen der Biostoffverordnung sowie Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Diese Regelungen verlangen dokumentierte Fachkunde.
- Dekontamination: Geeignete Reinigung und Desinfektion in den beauftragten Bereichen. Geruchsverfahren ersetzen keine Kontrolle verdeckter Kontaminationsquellen.
- Sanierung & Entsorgung: Durchfeuchtete oder kontaminierte Materialien werden nach Befund und vereinbarter Freigabe behandelt oder entfernt; Abfallart und Entsorgungsweg sind im Einzelfall zu klären.
- Diskretion & Entlastung: Professionelle Tatortreiniger arbeiten pietätvoll, effizient und entlasten Angehörige wie auch Vermieter in einer ohnehin schwierigen Situation.
Unerlässlich ist deshalb: Die Reinigung und Sanierung eines belasteten Leichenfundortes sollte durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen. Nur so ist gewährleistet, dass alle gesundheitlichen, hygienischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Gesetzliche und gesundheitliche Vorgaben in Deutschland
In Deutschland gibt es eine Reihe von gesetzlichen und fachlichen Vorgaben, die bei Funden verwester Leichen relevant sind. Zwar existiert kein eigenes Gesetz speziell für „Tatortreinigung“, doch greifen verschiedene allgemeine Regelungen im Gesundheits- und Arbeitsschutzbereich:
Biologische Arbeitsstoffe: Bei der Reinigung können Beschäftigte mit biologischen Rückständen und möglichen Infektionsrisiken in Berührung kommen. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für geeignete Schutzmaßnahmen, Unterweisung und gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorge. Erreger, Risikogruppen oder erforderliche Vorsorgemaßnahmen sind nicht pauschal aus einem Leichenfund abzuleiten.
Infektionsschutz: Bekannte oder vermutete Infektionsrisiken werden bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt. Erforderliche Maßnahmen und behördliche Vorgaben sind für den konkreten Fall zu klären. Das Infektionsschutzgesetz ersetzt keine allgemeine Regel zur Leichenfundmeldung, Leichenschau oder Kostentragung.
Arbeitsschutz und Fachkunde: Obwohl “Tatortreiniger” kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist⁵, müssen Unternehmen, die solche Reinigungen anbieten, sämtliche Arbeitsschutzbestimmungen einhalten. Dazu gehört, dass Mitarbeiter im Infektionsschutz, Desinfektionsverfahren und den einschlägigen Gesetzen geschult sind⁵. In der Praxis lassen viele Firmen ihre Angestellten eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Desinfektor absolvieren². Diese Fachkraftausbildung wird von den Gesundheitsämtern überwacht und vermittelt Kenntnisse in Hygiene, Mikrobiologie und Seuchenvorsorge. Die Desinfektoren-Prüfung stellt sicher, dass derjenige in der Lage ist, Desinfektionsmittel sachgerecht anzuwenden und hygienische Arbeiten korrekt durchzuführen. Kurz gesagt: Fachfirmen müssen nachweisen, dass ihre Mitarbeiter befähigt sind, die Spezialreinigung durchzuführen, andernfalls machen sie sich im Schadensfall haftbar.
Entsorgung: Textilien, Möbelteile, Bodenbeläge und Reinigungsreste können unterschiedlich belastet sein. Abfallklassifizierung, Verpackung und zulässiger Entsorgungsweg hängen von Art und Gefährdung ab. Eine pauschale Einstufung aller Materialien als infektiöser Sondermüll ist nicht angemessen.
RKI- und Behördenhinweise: Die Auswahl von Desinfektionsmitteln richtet sich nach dem benötigten Wirkspektrum und den sachgerechten Anwendungsvorgaben. Die RKI-Liste hat einen bestimmten Anwendungsbereich, insbesondere behördlich angeordnete Desinfektionsmaßnahmen; eine Listung ist keine allgemeine Betriebszertifizierung. Behördliche Anforderungen sind für den konkreten Fall zu klären.
Quellen
- WEKA: Hygienische Risiken bei Leichenfunden
- ihr-tatortreiniger.de – Fachinformationen zu Verwesung, Reinigung und Gefahren
- Spiegel Online – Berichte über Infektionsgefahren und Reinigungspraxis bei Leichenfunden
- DGUV Publikationen – „Ptomaine / Leichengifte“ und biologische Arbeitsstoffe
- Wikipedia: Verwesung, Leichengifte, Tatortreiniger, Infektionsschutz
- Mark Benecke: Forensische Publikationen zu „Leichengift“ (home.benecke.com)
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Nikolas Hartdegen
Institutsleitung INTAHY Süd
Trägerin: AH Filstal GmbH · Kuntzestraße 72 · 73079 Süßen

